Gehalt nach Beruf in Berlin 2026
Brutto-Monatsgehalt · Vollzeit · 300 Berufe mit Daten
In Berlin führen Pharmareferent/in, Steuerberater/in und Fachanwalt/-anwältin - Strafrecht die Gehaltsliste an. Der Spitzenwert liegt bei 7.999 € brutto im Monat. Die verlinkten Auswertungen führen zu den kuratierten Berufsseiten mit bundesweitem Vergleich und Methodik.
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Ausgewählte Berufe in Berlin
FAQ
Häufige Fragen
Was verdient man in Berlin?
In Berlin gibt es Gehaltsdaten für 300 Berufe. Der bestbezahlte Beruf ist Pharmareferent/in mit einem Median-Bruttogehalt von 7.999 € pro Monat (Vollzeit, 2025). Alle Werte basieren auf amtlichen Daten der Bundesagentur für Arbeit.
Wie hoch ist der Durchschnittslohn in Berlin?
Die Gehälter in Berlin variieren stark nach Beruf und Qualifikation. Die hier gezeigten Werte sind Median-Brutto-Monatsgehälter für Vollzeitbeschäftigte aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (2025). Der Median liegt je nach Beruf zwischen 999 € und 7.999 € monatlich.
Welche Berufe verdienen am meisten in Berlin?
Pharmareferent/in (7.999 €/Mon.), Steuerberater/in (7.985 €/Mon.), Fachanwalt/-anwältin - Strafrecht (7.976 €/Mon.) gehören zu den bestbezahlten Berufen in Berlin. Die Top-10-Liste ist oben auf dieser Seite einsehbar.
Wie aktuell sind die Gehaltsdaten für Berlin?
Die Daten stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Stand 2025) und basieren auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit.
Welche Experten- und Fachkräfte-Gehälter zeigt diese Seite zusätzlich?
Unter „Weitere Top-Gehälter“ erscheinen Experten- und Fachkräfte-Beispiele als Subset ohne Doppelung zur Top-10. Namen aus der Top-10-Liste werden dort nicht erneut aufgeführt. Die Listen basieren auf denselben regionalen Medianwerten für Berlin.
Entgelttransparenz: Ihr Auskunftsrecht
Die Gehaltsdaten für Berlin stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) muss noch in deutsches Recht umgesetzt werden; ein Umsetzungsgesetz gibt es noch nicht. Es gilt das Entgelttransparenzgesetz von 2017: In Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten besteht ein Auskunftsanspruch nach § 10 i. V. m. § 12 Abs. 1 EntgTranspG.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zum Ratgeber: EU-Entgelttransparenz und Auskunftsrecht →Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen 2026 →