Gehalt nach Beruf in Rheinland-Pfalz 2026
Brutto-Monatsgehalt · Vollzeit · 295 Berufe mit Daten
In Rheinland-Pfalz führen Pharmareferent/in, Leiter/in - Personal und Innenleiter/in (Bank) die Gehaltsliste an. Der Spitzenwert liegt bei 7.987 € brutto im Monat. Die verlinkten Auswertungen führen zu den kuratierten Berufsseiten mit bundesweitem Vergleich und Methodik.
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Ausgewählte Berufe in Rheinland-Pfalz
FAQ
Häufige Fragen
Was verdient man in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz gibt es Gehaltsdaten für 295 Berufe. Der bestbezahlte Beruf ist Pharmareferent/in mit einem Median-Bruttogehalt von 7.987 € pro Monat (Vollzeit, 2025). Alle Werte basieren auf amtlichen Daten der Bundesagentur für Arbeit.
Wie hoch ist der Durchschnittslohn in Rheinland-Pfalz?
Die Gehälter in Rheinland-Pfalz variieren stark nach Beruf und Qualifikation. Die hier gezeigten Werte sind Median-Brutto-Monatsgehälter für Vollzeitbeschäftigte aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (2025). Der Median liegt je nach Beruf zwischen 1.643 € und 7.987 € monatlich.
Welche Berufe verdienen am meisten in Rheinland-Pfalz?
Pharmareferent/in (7.987 €/Mon.), Leiter/in - Personal (7.987 €/Mon.), Innenleiter/in (Bank) (7.968 €/Mon.) gehören zu den bestbezahlten Berufen in Rheinland-Pfalz. Die Top-10-Liste ist oben auf dieser Seite einsehbar.
Wie aktuell sind die Gehaltsdaten für Rheinland-Pfalz?
Die Daten stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Stand 2025) und basieren auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit.
Welche Experten- und Fachkräfte-Gehälter zeigt diese Seite zusätzlich?
Unter „Weitere Top-Gehälter“ erscheinen Experten- und Fachkräfte-Beispiele als Subset ohne Doppelung zur Top-10. Namen aus der Top-10-Liste werden dort nicht erneut aufgeführt. Die Listen basieren auf denselben regionalen Medianwerten für Rheinland-Pfalz.
Entgelttransparenz: Ihr Auskunftsrecht
Die Gehaltsdaten für Rheinland-Pfalz stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) muss noch in deutsches Recht umgesetzt werden; ein Umsetzungsgesetz gibt es noch nicht. Es gilt das Entgelttransparenzgesetz von 2017: In Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten besteht ein Auskunftsanspruch nach § 10 i. V. m. § 12 Abs. 1 EntgTranspG.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zum Ratgeber: EU-Entgelttransparenz und Auskunftsrecht →Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen 2026 →