Gehalt nach Beruf in Sachsen-Anhalt 2026
Brutto-Monatsgehalt · Vollzeit · 186 Berufe mit Daten
In Sachsen-Anhalt führen Arzt/Ärztin (Uni), Geschäftsführer/in und Innenleiter/in (Bank) die Gehaltsliste an. Der Spitzenwert liegt bei 7.117 € brutto im Monat. Die verlinkten Auswertungen führen zu den kuratierten Berufsseiten mit bundesweitem Vergleich und Methodik.
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Ausgewählte Berufe in Sachsen-Anhalt
FAQ
Häufige Fragen
Was verdient man in Sachsen-Anhalt?
In Sachsen-Anhalt gibt es Gehaltsdaten für 186 Berufe. Der bestbezahlte Beruf ist Arzt/Ärztin (Uni) mit einem Median-Bruttogehalt von 7.117 € pro Monat (Vollzeit, 2025). Alle Werte basieren auf amtlichen Daten der Bundesagentur für Arbeit.
Wie hoch ist der Durchschnittslohn in Sachsen-Anhalt?
Die Gehälter in Sachsen-Anhalt variieren stark nach Beruf und Qualifikation. Die hier gezeigten Werte sind Median-Brutto-Monatsgehälter für Vollzeitbeschäftigte aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (2025). Der Median liegt je nach Beruf zwischen 2.013 € und 7.117 € monatlich.
Welche Berufe verdienen am meisten in Sachsen-Anhalt?
Arzt/Ärztin (Uni) (7.117 €/Mon.), Geschäftsführer/in (6.938 €/Mon.), Innenleiter/in (Bank) (6.705 €/Mon.) gehören zu den bestbezahlten Berufen in Sachsen-Anhalt. Die Top-10-Liste ist oben auf dieser Seite einsehbar.
Wie aktuell sind die Gehaltsdaten für Sachsen-Anhalt?
Die Daten stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Stand 2025) und basieren auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit.
Welche Experten- und Fachkräfte-Gehälter zeigt diese Seite zusätzlich?
Unter „Weitere Top-Gehälter“ erscheinen Experten- und Fachkräfte-Beispiele als Subset ohne Doppelung zur Top-10. Namen aus der Top-10-Liste werden dort nicht erneut aufgeführt. Die Listen basieren auf denselben regionalen Medianwerten für Sachsen-Anhalt.
Entgelttransparenz: Ihr Auskunftsrecht
Die Gehaltsdaten für Sachsen-Anhalt stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) muss noch in deutsches Recht umgesetzt werden; ein Umsetzungsgesetz gibt es noch nicht. Es gilt das Entgelttransparenzgesetz von 2017: In Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten besteht ein Auskunftsanspruch nach § 10 i. V. m. § 12 Abs. 1 EntgTranspG.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zum Ratgeber: EU-Entgelttransparenz und Auskunftsrecht →Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen 2026 →