Gehalt nach Beruf in Mecklenburg-Vorpommern 2026
Brutto-Monatsgehalt · Vollzeit · 145 Berufe mit Daten
In Mecklenburg-Vorpommern führen Arzt/Ärztin (Uni), Geschäftsführer/in und Innenleiter/in (Bank) die Gehaltsliste an. Der Spitzenwert liegt bei 7.052 € brutto im Monat. Die verlinkten Auswertungen führen zu den kuratierten Berufsseiten mit bundesweitem Vergleich und Methodik.
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Ausgewählte Berufe in Mecklenburg-Vorpommern
FAQ
Häufige Fragen
Was verdient man in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Gehaltsdaten für 145 Berufe. Der bestbezahlte Beruf ist Arzt/Ärztin (Uni) mit einem Median-Bruttogehalt von 7.052 € pro Monat (Vollzeit, 2025). Alle Werte basieren auf amtlichen Daten der Bundesagentur für Arbeit.
Wie hoch ist der Durchschnittslohn in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Gehälter in Mecklenburg-Vorpommern variieren stark nach Beruf und Qualifikation. Die hier gezeigten Werte sind Median-Brutto-Monatsgehälter für Vollzeitbeschäftigte aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (2025). Der Median liegt je nach Beruf zwischen 2.124 € und 7.052 € monatlich.
Welche Berufe verdienen am meisten in Mecklenburg-Vorpommern?
Arzt/Ärztin (Uni) (7.052 €/Mon.), Geschäftsführer/in (6.920 €/Mon.), Innenleiter/in (Bank) (6.641 €/Mon.) gehören zu den bestbezahlten Berufen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Top-10-Liste ist oben auf dieser Seite einsehbar.
Wie aktuell sind die Gehaltsdaten für Mecklenburg-Vorpommern?
Die Daten stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Stand 2025) und basieren auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit.
Welche Experten- und Fachkräfte-Gehälter zeigt diese Seite zusätzlich?
Unter „Weitere Top-Gehälter“ erscheinen Experten- und Fachkräfte-Beispiele als Subset ohne Doppelung zur Top-10. Namen aus der Top-10-Liste werden dort nicht erneut aufgeführt. Die Listen basieren auf denselben regionalen Medianwerten für Mecklenburg-Vorpommern.
Entgelttransparenz: Ihr Auskunftsrecht
Die Gehaltsdaten für Mecklenburg-Vorpommern stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) muss noch in deutsches Recht umgesetzt werden; ein Umsetzungsgesetz gibt es noch nicht. Es gilt das Entgelttransparenzgesetz von 2017: In Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten besteht ein Auskunftsanspruch nach § 10 i. V. m. § 12 Abs. 1 EntgTranspG.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zum Ratgeber: EU-Entgelttransparenz und Auskunftsrecht →Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen 2026 →