Weihnachtsgeld berechnen 2026: Was bleibt netto?
Das Weihnachtsgeld ist für viele Beschäftigte eine willkommene Zusatzeinnahme am Ende des Jahres. Doch wie wird das Weihnachtsgeld 2026 berechnet? Wie wird es versteuert? Und wie viel Netto bleibt wirklich übrig?
Was ist Weihnachtsgeld?
Weihnachtsgeld (auch Weihnachtsgratifikation; teils als 13. Monatsgehalt vereinbart) ist eine Sonderzahlung, die Arbeitnehmer:innen zusätzlich zum regulären Gehalt erhalten. Auf Weihnachtsgeld besteht kein gesetzlicher Anspruch; ein Anspruch kann sich aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung ergeben.
Arten des Weihnachtsgelds
| Art | Beschreibung |
|---|---|
| Reguläres Weihnachtsgeld | Ein volles Monatsgehalt oder ein vereinbarter Pauschalbetrag |
| Erfolgsabhängiges Weihnachtsgeld | Höhe hängt vom Unternehmenserfolg oder individuellen Zielen ab |
| Tarifliches Weihnachtsgeld | Durch Tarifvertrag festgelegter Betrag |
Weihnachtsgeld berechnen
Das Weihnachtsgeld wird meist als Prozentsatz des Monatsgehalts berechnet. Die gängigsten Formeln:
- 100 % des Monatsgehalts: Ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld
- 50–85 % des Monatsgehalts: Tariflich vereinbarter Satz (z. B. 5/12, 7/12 oder 85 %)
- Pauschalbetrag: Fester Betrag unabhängig vom Monatsgehalt
Welche Formel gilt, steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag.
Kein eigener Freibetrag
Für Weihnachtsgeld gibt es keinen eigenen Freibetrag. Es zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. § 39b EStG regelt lediglich das Verfahren, mit dem der Arbeitgeber die Lohnsteuer darauf einbehält (siehe unten).
Besteuerung des Weihnachtsgelds
Weihnachtsgeld ist voll lohnsteuerpflichtig. Steuerlich ist es ein sonstiger Bezug, also kein laufender Arbeitslohn. Deshalb wird die Lohnsteuer nicht wie beim Monatsgehalt nach der Monatstabelle berechnet, sondern nach § 39b Abs. 3 EStG (Gesetzestext):
- Der Arbeitgeber ermittelt den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne das Weihnachtsgeld und die Jahreslohnsteuer darauf.
- Danach ermittelt er die Jahreslohnsteuer für denselben Jahresarbeitslohn einschließlich des Weihnachtsgelds.
- Die Differenz der beiden Beträge ist die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld. Darauf kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag (nur oberhalb der Freigrenze) und Kirchensteuer (8 oder 9 %, je nach Bundesland).
Weil das Weihnachtsgeld so dem übrigen Jahreslohn hinzugerechnet wird, wirkt der Progressionseffekt: Der Abzug auf das Weihnachtsgeld ist meist prozentual höher als beim normalen Monatsgehalt. Der Lohnsteuerabzug ist eine Vorauszahlung; die endgültige Steuer ergibt sich erst aus der Einkommensteuerveranlagung bzw. dem Lohnsteuer-Jahresausgleich.
Sozialversicherung
Weihnachtsgeld ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV) und beitragspflichtig, soweit die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist. Beitragssätze 2026:
- Rentenversicherung: 18,6 % (Arbeitgeber 9,3 %, Arbeitnehmer 9,3 %)
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (je 1,3 %)
- Krankenversicherung: ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag (je zur Hälfte)
- Pflegeversicherung: 3,6 % (je 1,8 %; Kinderlose ab 23 zahlen einen Zuschlag, ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Arbeitnehmeranteil; in Sachsen abweichende Aufteilung)
Was bleibt vom Weihnachtsgeld netto?
Eine pauschale Netto-Quote für Weihnachtsgeld gibt es nicht. Vom Brutto-Weihnachtsgeld gehen ab:
- die Lohnsteuer nach § 39b Abs. 3 EStG (Differenz der Jahreslohnsteuer mit und ohne Weihnachtsgeld, siehe oben),
- gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer,
- die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, soweit die anteilige Beitragsbemessungsgrenze noch nicht ausgeschöpft ist.
Wie hoch diese Abzüge sind, hängt vom übrigen Jahresarbeitslohn, der Steuerklasse, der Kirchensteuerpflicht und der Krankenkasse ab. Den genauen Betrag weist Ihre Lohnabrechnung aus. Unser Brutto-Netto-Rechner zeigt Ihr laufendes Monatsnetto zur Orientierung; das Weihnachtsgeld als sonstigen Bezug bildet er nicht gesondert ab.
Weihnachtsgeld und Beitragsbemessungsgrenze
2026 gelten bundeseinheitlich folgende Beitragsbemessungsgrenzen: 8.450 Euro/Monat in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und 5.812,50 Euro/Monat in der Kranken- und Pflegeversicherung (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, BMAS). Überschreitet das Weihnachtsgeld zusammen mit dem regulären Gehalt die jeweilige Grenze, fallen in diesem Versicherungszweig auf den übersteigenden Betrag keine Beiträge an. Maßgeblich ist bei Einmalzahlungen die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze vom Jahresbeginn bis zum Ende des Auszahlungsmonats, abzüglich des bereits verbeitragten Entgelts (§ 23a Abs. 3 SGB IV).
Weihnachtsgeld im Minijob
Auch Minijobber können Weihnachtsgeld erhalten, wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist oder sich aus betrieblicher Übung ergibt. Dabei gilt die Minijob-Verdienstgrenze: 2026 im Jahresdurchschnitt höchstens 603 Euro im Monat bzw. 7.236 Euro im Jahr (Minijob-Zentrale). Weihnachtsgeld zählt zum Verdienst: Ist es vereinbart und damit vorhersehbar, wird es von Beginn an eingerechnet; liegt der Verdienst dadurch im Durchschnitt über der Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Mehr dazu im Ratgeber Minijob-Gehalt 2026.
Fazit
Weihnachtsgeld 2026 ist eine voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Sonderzahlung ohne eigenen Freibetrag. Der Arbeitgeber versteuert es als sonstigen Bezug nach § 39b Abs. 3 EStG; wie viel netto bleibt, hängt vom übrigen Jahreslohn, von der Steuerklasse und davon ab, ob die Beitragsbemessungsgrenze schon erreicht ist. Unser Brutto-Netto-Rechner zeigt Ihr laufendes Monatsnetto zur Orientierung; den genauen Abzug auf das Weihnachtsgeld weist Ihre Lohnabrechnung aus.
Quellen: § 39b EStG (Lohnsteuerabzug bei sonstigen Bezügen), § 23a SGB IV (einmalig gezahltes Arbeitsentgelt), Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, BMAS, Minijob-Zentrale (Verdienstgrenze 2026). Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.