Minijob Gehalt 2026 – Berechnung, Tarif & Netto-Beispiel
Ein Minijob – offiziell geringfügige Beschäftigung genannt – ist eine der beliebtesten Formen der Nebentätigkeit in Deutschland. Ob Student, Rentner oder Berufstätiger: Der Minijob bietet eine einfache Möglichkeit, das monatliche Einkommen aufzustocken, meist ohne eigene Lohnsteuer. Doch wie viel Gehalt bleibt am Ende wirklich übrig? Welche Tarifverträge gelten? Und was ändert sich 2026?
Die wichtigsten Zahlen zum Minijob 2026
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Minijob-Verdienstgrenze | 603 Euro/Monat bzw. 7.236 Euro/Jahr |
| Gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 Euro/Stunde |
| Maximale Arbeitsstunden (bei Mindestlohn) | ca. 43 Stunden/Monat |
| Arbeitgeber-Pauschalen (gewerblich) | 15 % RV, 13 % KV (bei gesetzlich Versicherten), 2 % Pauschsteuer |
| Arbeitnehmer-Rentenversicherungsbeitrag | 3,6 % |
Stand: 01.01.2026. Quellen: Minijob-Zentrale, Mindestlohnkommission. Berechnung der Grenze: Mindestlohn × 130 ÷ 3, auf volle Euro aufgerundet (13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → 603 €).
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine Beschäftigung, bei der das monatliche Entgelt im Durchschnitt 603 Euro (7.236 Euro im Jahr) nicht überschreitet. Diese Grenze wurde zum 1. Januar 2026 angehoben (2025: 556 Euro). Für Minijobber fällt in der Regel keine eigene Lohnsteuer an, weil der Arbeitgeber pauschal versteuert. Eigene Sozialabgaben gibt es nur in der Rentenversicherung (3,6 % Eigenanteil), sofern du dich nicht befreien lässt.
Merkmale eines Minijobs
- Verdienstgrenze: Im Durchschnitt maximal 603 Euro monatlich (7.236 Euro jährlich)
- Lohnsteuer: In der Regel 2 % Pauschsteuer durch den Arbeitgeber, keine eigene Lohnsteuer
- Sozialversicherung: Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge; Arbeitnehmer ist rentenversicherungspflichtig (3,6 % Eigenanteil), Befreiung auf Antrag möglich
- Flexibilität: Keine Mindestarbeitszeit, beliebig kündbar innerhalb der gesetzlichen Fristen
Minijob-Gehalt berechnen: Brutto vs. Netto
Das Besondere am Minijob: Das Netto-Gehalt entspricht nahezu dem Bruttogehalt. Anders als bei einer regulären Beschäftigung fällt in der Regel keine eigene Lohnsteuer an; abgezogen wird höchstens der Eigenanteil zur Rentenversicherung.
Beispielrechnung Minijob 2026
| Position | mit RV-Pflicht | mit RV-Befreiung |
|---|---|---|
| Brutto-Gehalt | 603,00 € | 603,00 € |
| Lohnsteuer (Pauschsteuer trägt AG) | 0,00 € | 0,00 € |
| Rentenversicherung Eigenanteil (3,6 %) | 21,71 € | 0,00 € |
| Netto-Gehalt | 581,29 € | 603,00 € |
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Pauschalabgaben: im gewerblichen Bereich in der Regel 15 % zur Rentenversicherung, 13 % zur Krankenversicherung (bei gesetzlich versicherten Minijobbern) und 2 % Pauschsteuer, dazu Umlagen und die Unfallversicherung. Diese Kosten trägt allein der Arbeitgeber; sie verringern nicht das Netto-Gehalt des Minijobbers. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Minijob und Tarifvertrag
Auch für Minijobs gelten tarifvertragliche Regelungen, sofern ein Tarifvertrag im Unternehmen existiert. In Branchen mit Tarifvertrag oder branchenspezifischem Mindestlohn (z. B. Pflege, Gebäudereinigung) kann der Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro liegen. Maßgeblich ist der jeweils gültige Tarifvertrag bzw. die jeweilige Branchen-Mindestlohnverordnung.
Wenn der Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, reduziert sich die mögliche Arbeitszeit entsprechend, um die 603-Euro-Grenze nicht zu überschreiten. Beispiel: Bei 15,00 Euro pro Stunde sind es rund 40 Stunden pro Monat (603 ÷ 15 = 40,2).
Minijob und Mindestlohn: Die neue Verdienstgrenze 2026
Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,82 auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 stieg auch die Minijob-Verdienstgrenze von 556 auf 603 Euro. Seit Oktober 2022 ist die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet). Für 2027 ist bei einem Mindestlohn von 14,60 Euro eine Grenze von 633 Euro angekündigt (Ausblick, Quelle: Minijob-Zentrale).
Entwicklung der Minijob-Grenze
| Jahr | Verdienstgrenze | Stundenlohn (Mindestlohn) | Max. Stunden/Monat |
|---|---|---|---|
| 2023 | 520 € | 12,00 € | ca. 43 |
| 2024 | 538 € | 12,41 € | ca. 43 |
| 2025 | 556 € | 12,82 € | ca. 43 |
| 2026 | 603 € | 13,90 € | ca. 43 |
Quelle: Minijob-Zentrale, Mindestlohnkommission; Werte 2023–2025 = Vorjahreswerte.
Interne Verlinkungen
- Minijob-Gehalt berechnen – Minijob-Rechner mit Verdienstgrenze und Arbeitgeber-Abgaben
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- Brutto-Netto-Rechner – Berechnen Sie Ihr Netto-Gehalt
Minijob und Sozialversicherung
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig: Der Arbeitgeber zahlt 15 % Pauschale, der Minijobber stockt mit 3,6 % auf den vollen Beitragssatz von 18,6 % auf. Auf Antrag ist eine Befreiung möglich. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bist du über den Minijob nicht selbst versichert. Außerdem gilt:
- Neben dem Studium: Ein Minijob bis 603 Euro bleibt in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei; Krankenversicherung z. B. über die Familien- oder studentische Versicherung
- Neben dem Hauptjob: Der erste Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung wird nicht mit ihr zusammengerechnet; jeder weitere schon
- Rentenansprüche: Mit Eigenanteil erwirbst du volle Pflichtbeitragszeiten; bei Befreiung zählen nur die Arbeitgeber-Pauschalbeiträge anteilig
Minijob vs. Midijob: Der Unterschied
Neben dem Minijob gibt es den Midijob – eine Beschäftigung im Übergangsbereich mit einem monatlichen Entgelt von 603,01 bis 2.000 Euro (2026). Bei Midijobs gelten abweichende Regelungen:
- Sozialversicherung: Gleitende Beitragsberechnung statt Pauschale
- Steuer: Lohnsteuerpflichtig, aber oft geringer Steuersatz
- Rentenversicherung: Versicherungspflicht mit reduziertem Arbeitnehmerbeitrag, volle Rentenansprüche
Wer also mehr als 603 Euro im Monat verdienen möchte, sollte sich über die Midijob-Regelung informieren.
Häufige Fragen zum Minijob-Gehalt 2026
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Ja, mehrere Minijobs sind möglich. Allerdings werden die Verdienste aller Minijobs zusammengerechnet. Überschreitet die Summe die 603-Euro-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor und die Beschäftigungen werden sozialversicherungspflichtig.
Muss mein Arbeitgeber Sozialabgaben für den Minijob zahlen?
Ja. Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber in der Regel 15 % zur Rentenversicherung, 13 % zur Krankenversicherung (bei gesetzlich Versicherten) und 2 % Pauschsteuer, dazu Umlagen und die Unfallversicherung. Diese Kosten verringern nicht das Netto-Gehalt des Minijobbers.
Was passiert, wenn ich die 603-Euro-Grenze überschreite?
Liegt der Verdienst im Jahresdurchschnitt über 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr), ist es kein Minijob mehr, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (bis 2.000 Euro als Midijob). Ausnahme: Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres unschädlich, wenn der Verdienst in diesen Monaten höchstens 1.206 Euro beträgt. Der Arbeitgeber muss den Wechsel melden.
Gibt es einen Anspruch auf Urlaubsgeld im Minijob?
Ja, Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Urlaubsgeld, sofern dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt ist. Regelmäßiges Urlaubsgeld zählt jedoch zum Verdienst und damit zur Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat bzw. 7.236 Euro im Jahr.
Wie kann ich mein Minijob-Gehalt berechnen?
Mit unserem Minijob-Rechner gibst du Stundenlohn und Stunden oder einen Monatsbetrag ein und siehst sofort, ob du unter der Minijob-Grenze von 603 Euro bleibst und welche Pauschalabgaben der Arbeitgeber zahlt.
Fazit
Der Minijob 2026 bietet die Möglichkeit, das monatliche Einkommen um bis zu 603 Euro (7.236 Euro im Jahr) aufzustocken, meist ohne eigene Lohnsteuer. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro entspricht das ca. 43 Arbeitsstunden pro Monat. Das Netto entspricht dem Brutto abzüglich des Rentenversicherungs-Eigenanteils von 3,6 % (bei 603 Euro: 21,71 Euro), sofern du dich nicht befreien lässt.
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Quellen: Minijob-Zentrale, Mindestlohnkommission, Deutsche Rentenversicherung. Rechtsstand: 01.01.2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.