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Illustration zum Ratgeber: Minijob Gehalt 2026 – Berechnung & Tarif

Minijob Gehalt 2026 – Berechnung, Tarif & Netto-Beispiel

Ein Minijob – offiziell geringfügige Beschäftigung genannt – ist eine der beliebtesten Formen der Nebentätigkeit in Deutschland. Ob Student, Rentner oder Berufstätiger: Der Minijob bietet eine einfache Möglichkeit, das monatliche Einkommen aufzustocken, meist ohne eigene Lohnsteuer. Doch wie viel Gehalt bleibt am Ende wirklich übrig? Welche Tarifverträge gelten? Und was ändert sich 2026?


Die wichtigsten Zahlen zum Minijob 2026

ParameterWert
Minijob-Verdienstgrenze603 Euro/Monat bzw. 7.236 Euro/Jahr
Gesetzlicher Mindestlohn13,90 Euro/Stunde
Maximale Arbeitsstunden (bei Mindestlohn)ca. 43 Stunden/Monat
Arbeitgeber-Pauschalen (gewerblich)15 % RV, 13 % KV (bei gesetzlich Versicherten), 2 % Pauschsteuer
Arbeitnehmer-Rentenversicherungsbeitrag3,6 %

Stand: 01.01.2026. Quellen: Minijob-Zentrale, Mindestlohnkommission. Berechnung der Grenze: Mindestlohn × 130 ÷ 3, auf volle Euro aufgerundet (13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → 603 €).


Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine Beschäftigung, bei der das monatliche Entgelt im Durchschnitt 603 Euro (7.236 Euro im Jahr) nicht überschreitet. Diese Grenze wurde zum 1. Januar 2026 angehoben (2025: 556 Euro). Für Minijobber fällt in der Regel keine eigene Lohnsteuer an, weil der Arbeitgeber pauschal versteuert. Eigene Sozialabgaben gibt es nur in der Rentenversicherung (3,6 % Eigenanteil), sofern du dich nicht befreien lässt.

Merkmale eines Minijobs


Minijob-Gehalt berechnen: Brutto vs. Netto

Das Besondere am Minijob: Das Netto-Gehalt entspricht nahezu dem Bruttogehalt. Anders als bei einer regulären Beschäftigung fällt in der Regel keine eigene Lohnsteuer an; abgezogen wird höchstens der Eigenanteil zur Rentenversicherung.

Beispielrechnung Minijob 2026

Positionmit RV-Pflichtmit RV-Befreiung
Brutto-Gehalt603,00 €603,00 €
Lohnsteuer (Pauschsteuer trägt AG)0,00 €0,00 €
Rentenversicherung Eigenanteil (3,6 %)21,71 €0,00 €
Netto-Gehalt581,29 €603,00 €

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Pauschalabgaben: im gewerblichen Bereich in der Regel 15 % zur Rentenversicherung, 13 % zur Krankenversicherung (bei gesetzlich versicherten Minijobbern) und 2 % Pauschsteuer, dazu Umlagen und die Unfallversicherung. Diese Kosten trägt allein der Arbeitgeber; sie verringern nicht das Netto-Gehalt des Minijobbers. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.


Minijob und Tarifvertrag

Auch für Minijobs gelten tarifvertragliche Regelungen, sofern ein Tarifvertrag im Unternehmen existiert. In Branchen mit Tarifvertrag oder branchenspezifischem Mindestlohn (z. B. Pflege, Gebäudereinigung) kann der Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro liegen. Maßgeblich ist der jeweils gültige Tarifvertrag bzw. die jeweilige Branchen-Mindestlohnverordnung.

Wenn der Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, reduziert sich die mögliche Arbeitszeit entsprechend, um die 603-Euro-Grenze nicht zu überschreiten. Beispiel: Bei 15,00 Euro pro Stunde sind es rund 40 Stunden pro Monat (603 ÷ 15 = 40,2).


Minijob und Mindestlohn: Die neue Verdienstgrenze 2026

Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,82 auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 stieg auch die Minijob-Verdienstgrenze von 556 auf 603 Euro. Seit Oktober 2022 ist die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet). Für 2027 ist bei einem Mindestlohn von 14,60 Euro eine Grenze von 633 Euro angekündigt (Ausblick, Quelle: Minijob-Zentrale).

Entwicklung der Minijob-Grenze

JahrVerdienstgrenzeStundenlohn (Mindestlohn)Max. Stunden/Monat
2023520 €12,00 €ca. 43
2024538 €12,41 €ca. 43
2025556 €12,82 €ca. 43
2026603 €13,90 €ca. 43

Quelle: Minijob-Zentrale, Mindestlohnkommission; Werte 2023–2025 = Vorjahreswerte.


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Minijob und Sozialversicherung

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig: Der Arbeitgeber zahlt 15 % Pauschale, der Minijobber stockt mit 3,6 % auf den vollen Beitragssatz von 18,6 % auf. Auf Antrag ist eine Befreiung möglich. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bist du über den Minijob nicht selbst versichert. Außerdem gilt:


Minijob vs. Midijob: Der Unterschied

Neben dem Minijob gibt es den Midijob – eine Beschäftigung im Übergangsbereich mit einem monatlichen Entgelt von 603,01 bis 2.000 Euro (2026). Bei Midijobs gelten abweichende Regelungen:

Wer also mehr als 603 Euro im Monat verdienen möchte, sollte sich über die Midijob-Regelung informieren.


Häufige Fragen zum Minijob-Gehalt 2026

Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?

Ja, mehrere Minijobs sind möglich. Allerdings werden die Verdienste aller Minijobs zusammengerechnet. Überschreitet die Summe die 603-Euro-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor und die Beschäftigungen werden sozialversicherungspflichtig.

Muss mein Arbeitgeber Sozialabgaben für den Minijob zahlen?

Ja. Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber in der Regel 15 % zur Rentenversicherung, 13 % zur Krankenversicherung (bei gesetzlich Versicherten) und 2 % Pauschsteuer, dazu Umlagen und die Unfallversicherung. Diese Kosten verringern nicht das Netto-Gehalt des Minijobbers.

Was passiert, wenn ich die 603-Euro-Grenze überschreite?

Liegt der Verdienst im Jahresdurchschnitt über 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr), ist es kein Minijob mehr, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (bis 2.000 Euro als Midijob). Ausnahme: Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres unschädlich, wenn der Verdienst in diesen Monaten höchstens 1.206 Euro beträgt. Der Arbeitgeber muss den Wechsel melden.

Gibt es einen Anspruch auf Urlaubsgeld im Minijob?

Ja, Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Urlaubsgeld, sofern dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt ist. Regelmäßiges Urlaubsgeld zählt jedoch zum Verdienst und damit zur Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat bzw. 7.236 Euro im Jahr.

Wie kann ich mein Minijob-Gehalt berechnen?

Mit unserem Minijob-Rechner gibst du Stundenlohn und Stunden oder einen Monatsbetrag ein und siehst sofort, ob du unter der Minijob-Grenze von 603 Euro bleibst und welche Pauschalabgaben der Arbeitgeber zahlt.


Fazit

Der Minijob 2026 bietet die Möglichkeit, das monatliche Einkommen um bis zu 603 Euro (7.236 Euro im Jahr) aufzustocken, meist ohne eigene Lohnsteuer. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro entspricht das ca. 43 Arbeitsstunden pro Monat. Das Netto entspricht dem Brutto abzüglich des Rentenversicherungs-Eigenanteils von 3,6 % (bei 603 Euro: 21,71 Euro), sofern du dich nicht befreien lässt.

Wer mehr über Gehaltsdaten und -berechnungen erfahren möchte, findet auf check-dein-gehalt.online weitere Ratgeber und Rechner.


Quellen: Minijob-Zentrale, Mindestlohnkommission, Deutsche Rentenversicherung. Rechtsstand: 01.01.2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie viel Gehalt bekomme ich bei einem Minijob?

Bei einem Minijob 2026 beträgt die Verdienstgrenze 603 Euro im Monat bzw. 7.236 Euro im Jahr (Stand 01.01.2026, Minijob-Zentrale). Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro (gesetzlicher Mindestlohn) entspricht das ca. 43 Stunden pro Monat. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Pauschalabgaben (im gewerblichen Bereich in der Regel 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung bei gesetzlich Versicherten und 2 % Pauschsteuer).

Was ist der Mindestlohn für Minijobs 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro brutto pro Stunde. Auch für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) gilt dieser Mindestlohn. Arbeitgeber müssen mindestens diesen Betrag zahlen – ein Unterschreiten ist nicht zulässig.

Wie berechne ich das Netto-Gehalt bei einem Minijob?

Bis 603 Euro im Monat zahlt in der Regel der Arbeitgeber eine Pauschsteuer von 2 Prozent; für dich fällt keine Lohnsteuer an. Vom Bruttogehalt wird nur der Eigenanteil zur Rentenversicherung (3,6 Prozent) abgezogen – es sei denn, du hast dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Pauschalabgaben des Arbeitgebers mindern dein Netto nicht.

Welche Minijob-Zulagen gibt es?

Neben dem Grundgehalt können Minijobber unter Umständen Zulagen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld erhalten. Regelmäßige Sonderzahlungen zählen zum Verdienst: Im Jahresdurchschnitt darf er 603 Euro im Monat bzw. 7.236 Euro im Jahr nicht überschreiten. Liegt der Verdienst darüber, liegt kein Minijob mehr vor.

Kann ich neben einem Minijob noch einen Nebenjob haben?

Ja. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt ein Minijob anrechnungsfrei; jeder weitere Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Ohne Hauptbeschäftigung werden mehrere Minijobs zusammengerechnet – liegt die Summe über 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr), liegt kein Minijob mehr vor.