Arbeitgeber Minijob 2026 – Brutto, Pauschalen & Kosten
Als Arbeitgeber müssen Sie bei der Einstellung von Minijobbern verschiedene Kosten und Meldepflichten beachten. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Pauschalen und Sozialabgaben auf Sie zukommen.
Kosten für Arbeitgeber im Überblick
| Position | Betrag bei 603 € Minijob (gewerblich) |
|---|---|
| Brutto-Gehalt | 603,00 € |
| Pauschalbeitrag Rentenversicherung (15 %) | 90,45 € |
| Pauschalbeitrag Krankenversicherung (13 %, nur bei gesetzlich Versicherten) | 78,39 € |
| Einheitliche Pauschsteuer (2 %) | 12,06 € |
| Zwischensumme | 783,90 € |
| Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage (zusammen ca. 1–1,5 %) | ca. 6–9 € |
| Unfallversicherung | je nach Berufsgenossenschaft |
Stand: 01.01.2026 (Verdienstgrenze 603 €/Monat bzw. 7.236 €/Jahr). Quellen: Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft. Für Minijobs in Privathaushalten gelten niedrigere Pauschalen.
Pauschalabgaben für Minijobs
Der Arbeitgeber entrichtet für gewerbliche Minijobber folgende Pauschalen an die Minijob-Zentrale:
1. Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung (bis zu 28 %)
- Rentenversicherung: 15 % des Brutto-Entgelts
- Krankenversicherung: 13 % des Brutto-Entgelts, wenn der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist (auch familienversichert); bei privat Versicherten entfällt dieser Beitrag
- Umlagen: U1 (Krankheit), U2 (Mutterschaft) und Insolvenzgeldumlage
2. Unfallversicherung
Die Beiträge zur Unfallversicherung hängen von der Branche und der Berufsgenossenschaft ab. Die liegen typischerweise zwischen 1 und 3 % des Brutto-Entgelts.
3. Einheitliche Pauschsteuer (2 %)
In der Regel versteuert der Arbeitgeber den Minijob mit der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % des Brutto-Entgelts (inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Alternativ ist eine Abrechnung nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Minijobbers möglich.
Mindestlohn und Minijob
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro pro Stunde. Arbeitgeber müssen diesen Stundenlohn auch für Minijobber zahlen. Bei einer 40-Stunden-Woche würde dies einem Bruttomonatslohn von ca. 2.409 Euro entsprechen – dieser überschreitet jedoch die Minijob-Grenze von 603 Euro. Beim Mindestlohn sind im Minijob ca. 43 Stunden pro Monat möglich (603 ÷ 13,90 ≈ 43,4).
Meldepflichten für Arbeitgeber
Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Jeder Minijob muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden – mit der ersten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn. Die Meldung erfolgt elektronisch über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder sv.net.
Pauschsteuer
Die einheitliche Pauschsteuer von 2 % wird zusammen mit den Pauschalbeiträgen an die Minijob-Zentrale gezahlt – nicht an das Finanzamt. Nur bei individueller Versteuerung nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen läuft die Lohnsteuer über das Betriebsstättenfinanzamt.
Häufige Fehler von Arbeitgeber
- Keine Mindestlohn-Einhaltung: Ein Stundenlohn unter 13,90 Euro ist illegal.
- Verspätete Anmeldung: Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale muss fristgerecht erfolgen.
- Überschreitung der 603-Euro-Grenze (7.236 Euro im Jahr): Dies führt zur Sozialversicherungspflicht und Nachzahlungen.
- Falsche Pauschalbeträge: Die Pauschalen müssen korrekt berechnet werden.
Fazit
Als Arbeitgeber kommen Sie für einen gewerblichen Minijob mit 603 Euro monatlich auf rund 784 Euro (Brutto plus 30 % Pauschalabgaben), zuzüglich Umlagen und Unfallversicherung. Die Hauptkostenpunkte sind die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung. Mit unserem Minijob-Rechner können Sie Minijob-Gehalt und Arbeitgeber-Abgaben berechnen. Achten Sie darauf, den Mindestlohn einzuhalten und den Minijob fristgerecht bei der Minijob-Zentrale anzumelden.
Quellen: Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung, Mindestlohnkommission, Berufsgenossenschaft. Rechtsstand: 01.01.2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.